Bayerische Aufsichtsbehörde prüft Websites auf datenschutzkonformen Google Analytics-Einsatz

2011 haben die Aufsichtsbehörden ihre Vorgaben zum datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics vorgestellt (siehe DSB 10/2011, Seite 6). Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat nun damit begonnen, die Unternehmen zu kontrollieren. Die Behörde teilt mit, man habe 13.404 Websites geprüft.
Dafür wurde eine eigene Software entwickelt, mit der automatisiert festgestellt werden kann, ob Google Analytics entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben eingesetzt wird. Gut 18 Prozent der geprüften Sites setzten Google Analytics ein. Nur gut drei Prozent der bayerischen Website- Betreiber beachten dabei die Vorgaben der Aufsichtsbehörden. Der Rest wird nun angeschrieben und zur Änderung aufgefordert. Die Behörde bietet allen bayerischen Websitebetreibern aus dem nicht-öffentlichen Bereich an, ihren Internetauftritt im Hinblick auf den datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics überprüfen zu lassen. Dazu kann eine E-Mail mit Angabe der jeweiligen URL in der Betreffzeile an onlinepruefung@ lda.bayern.de gesandt werden. Bußgeldverfahren will man erst dann einleiten, „wenn ein Webseitenbetreiber sich nach entsprechender Aufforderung durch das BayLDA sein Programm anzupassen, nachhaltig weigert oder nicht reagiert“, so Thomas Kranig, Präsident des BayLDA. Für die Zukunft ist geplant, „auch die datenschutzkonforme Nutzung anderer Programme zur Reichweitenmessung zu überprüfen“.

[PDF Datenschutz Berater]

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